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Dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkbürgerhaus; es ist überwiegend verschiefert. Die sichtbaren kräftigen Dekenbalken, von denen der äußere auf der Südseite durch eine Knagge unterstützt wird, deuten auf einen Bau noch der Zeit um 1500 hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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