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Zahlreiche, in langen Reihen angeordnete Kellereingänge haben sich am Westrand der alten Ortslage erhalten. Diese mit Bruchsteinstirnwandungen versehenen, flach überwölbten Erdkeller, die bis in das 20. Jahrhundert der Vorratshaltung dienten, entstanden unter Ausnutzung der Böschung an der Oberhofstraße, am Münzenberger Weg und Am Hang wohl im frühen 19. Jahrhundert. Sie sind wegen ihrer wirtschaftsgeschichtlichen Bedeutung aus wissenschaftlichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmäler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |