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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Sockel. Das mit einem flachen Satteldach ausgestattete Gebäude zeigt über einer stark profilierten Schwelle Fachwerk des 17. Jahrhunderts mit weit geschwungenen Streben, Kopfhölzern, Halsriegeln und gegenläufigen Fußstreben. Seitlich der Fenster sind schräg gestellte Kurzstreben eingefügt. Das im 19. Jahrhundert errichtete Dach zeigt in seinem Giebel Fachwerk mit ausgefallenen Zierformen, das der jüngsten Umbauphase zuzuordnen ist. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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