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Traufständiges verputztes Fachwerkwohnhaus mit linksseitiger Tordurchfahrt. Der mit einem hohen Satteldach und einem Sockel ausgestattete, wohl im 18. Jahrhundert errichtete Bau dürfte im 19. Jahrhundert um die überbaute Torfahrt erweitert worden sein. Wichtige Merkmale sind die drei symmetrisch angeordneten Fensterachsen der rechten Haushälfte und die beiden Fenster oberhalb der Torfahrt. Der Überstand des Obergeschosses sowie die Fensterpositionen weisen auf den weitgehend unveränderten Erhalt der Fachwerkkonstruktion hin. Unter dem Putz an der Giebelseite lässt sich eine profilierte Schwelle und eine Strebefigur am Eckständer erkennen. Aufgrund seiner straßenbildwichtigen Funktion im Mündungsbereich der Kälbergasse ist das Gebäude aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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