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Das kleine, giebelständige, völlig verputzte Fachwerkwohnhaus prägt die Ecksituation zur Kommenturgasse. Es zeigt an seiner Giebelseite zwei bis in das Dachgeschoss fortgeführte Fensterachsen und ein steiles Satteldach. Seine Proportionen und die Vorwölbungen des Putzes an den Traufseiten deuten auf intaktes Fachwerk des 18. Jahrhunderts hin. Mit seinem rückwärtigen Anbau entlang der Kommenturgasse prägt das Gebäude die Straßenansicht maßgeblich und ist deshalb aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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