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Traufständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das um 1700 entstandene, mit einem Sockel ausgestattete Gebäude ist mit Ausnahme der straßenseitigen Eckständer völlig verputzt. Die in ursprünglicher Position erhaltenen, achsial angeordneten Fenster sowie die am Übergang zum Obergeschoss und im Giebelbereich zu beobachtenden Überstände ergeben eine regelmäßige Fassadengliederung. Bemerkenswert sind die geschnitzten Eckständer, die als geschuppte Viertelsäulen mit aufwändigem Rank- und Volutenwerk herausgearbeitet sind und die der linken Haushälfte zugeordnete alte Eingangstür, die mit einem rautenförmig vergitterten Oberlicht versehen ist. Die gesamte Hofanlage ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |