Harbstraße 1
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Gießen, Stadt und Landkreis
Hungen
Rabertshausen
  • Harbstraße 1
Altes Rathaus
Flur: 1
Flurstück: 47

Das im späten 17. Jahrhundert errichtete, kleine, traufständige Gebäude, zeigt einfache, aber charaktervolle Formen, die unmittelbar an gleichzeitige hessische Fachwerkkirchen erinnern. Es hat einen sehr niedrigen, gemauerten Sockel, darüber zwei Geschosse, die an der Traufseite durch ein aus Rähm, Balkenköpfen und profilierter Schwelle gebildetes Horizontalgebälk von einander geschieden sind. Bemerkenswert ist die Verwendung bizarr gewachsener Hölzer als Streben. Der markante, verschieferte Dachreiter, der mit einer Uhr, hochrechteckigen Schallöffnungen und einem pyramidalen Dach mit Knauf und Wetterfahne ausgestattet ist, verleiht dem Gebäude zusätzlichen Reiz. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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