Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges dreizoniges Fachwerkwohnhaus in unmittelbarer Nachbarschaft des Rathauses. Das aus dem 17. Jahrhundert stammende, im Dachbereich und an der Giebelseite veränderte Gebäude, hat einen niedrigen Bruchsteinsockel, auf dem die Eckständer direkt aufsitzen. Hölzer aus der Erbauungszeit zeigen die breiten Horizontalgebälke, die sich aus Rähmbalken, offenliegenden Balkenköpfen, geschuppten Füllhölzern und dreifach profilierten Schwellen zusammensetzen. Aus der Entstehungszeit stammen ebenfalls die breit gestellten "Mannfiguren" mit Kopfwinkelhölzern, Riegeln und Gegenstreben an den Traufseiten. Das an der Rückseite sekundär erweiterte Haus ist zusammen mit dem giebelständigen, schmalen Stallgebäude aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |