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Vollständige Hofreite mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus, Hüttenberger Tor und Nebengebäuden. Das relativ breite, auf einem Sockel errichtete Wohnhaus zeigt an der Giebelseite kleine, zu Paaren geordnete Fenster. Regelmäßiges Fachwerk mit geschosshohen Streben und einem überkragenden Giebel prägt das stockwerkweise abgezimmerte Wohnhaus. Besonders wichtig sind auch die alte Bruchsteinmauer, die das Anwesen zur Nachbarhofreite (Nr. 5) abgrenzt, die später hinzugefügte, aus dem 20. Jahrhundert stammende Torkonstruktion (Torfahrt mit gesonderter Pforte) und das zweigeschossige, etwas niedrigere Nebengebäude, das traufseitig zur Straße liegt. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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