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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts mit rückseitiger jüngerer Erweiterung. Der voluminöse, auf einem hohen Sockel errichtete Bau ist auf der Giebelseite verschiefert. Seine zum Hof gelegene Traufseite zeigt das ursprüngliche Fachwerk mit geschosshohen geraden Verstrebungen. Wichtige Details sind die hohe Freitreppe, das alte eiserne Torgitter und der rechtsseitige Mauerzug. Die Hofanlage ist einschließlich ihres rückwärtigen Anbaus, der Scheune und der Einfriedung Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |