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Außergewöhnlich hohes und voluminöses Fachwerkwohnhaus des 19. Jahrhunderts. Das an der Giebelseite verschindelte, auf einem sorgfältig gemauerten Sockel errichtete Haus zeigt an der Hofseite regelmäßiges Fachwerk der Erbauungszeit mit geraden Hölzern. Hauptcharakteristika sind die großen, streng gereihten Fenster und der in der Mitte gelegene, über eine Freitreppe mit bauzeitlichem Eisengeländer erreichbare Eingang. Die gesamte Hofanlage ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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