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Langgestrecktes traufständiges Fachwerkwohnhaus. Der im vorderen Bereich verputzte, mit einem Sockel versehene, aus zwei Abschnitten gebildete Bau ist aufgrund seiner schmalen Proportionen wohl noch in das 17. bzw. 18. Jahrhundert zu datieren. Das Fachwerk der Traufseite zeigt im linken Bereich geschosshohe Streben und ein leicht überkragendes Obergeschoss, im rechten Hausteil, in dem nur das Obergeschoss fachwerksichtig ist, grafisches Fachwerk mit geraden dreiviertelhohen Streben. Mit seinem steilen, weit herabgezogenen Satteldach und den im hinteren Teil in originaler Position und Größe erhaltenen Fenstern hat es aufgrund seiner Lage unweit der Einmündung der Rodheimer Straße wichtige straßenraumprägende Funktion im Ortskern und ist deshalb Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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