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Zweigeschossiges, aus Lehmsteinen errichtetes, verputztes Wohnhaus des 19. Jahrhunderts. Das mit einem Sockel und einem flach geneigten Satteldach ausgestattete, giebelständige Haus zeigt eine ungestörte Fensteranordnung sowie eine aus der Bauzeit stammende, hochgelegene Eingangstür mit Freitreppe. Der große Hof wird rückwärtig von einer großvolumigen Fachwerkscheune abgeschlossen. Aufgrund seiner Lage an der Krümmung der Rodheimer Straße hat das Anwesen straßenbildprägende Funktion und ist daher insgesamt Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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