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Giebelständiges, im vorderen Teil des Erdgeschosses massiv erneuertes Fachwerkgebäude mit rückwärtigem Erweiterungsbau. Das mit einer alten Eingangstür auf der Hofseite ausgestattete Haus ist seinem Fachwerk mit geschosshohen Streben und profilierten Schwellen nach im 18. Jahrhundert entstanden. Bemerkenswert sind Reste von Kratzputz in den Gefachen der Hofseite. Da hier u.a. ein Davidstern dargestellt ist, kann vermutet werden, dass das Haus ursprünglich jüdische Bewohner hatte, möglicherweise wurde es auch als Synagoge genutzt. Sein parallel angeordnetes Nebengebäude sowie die rückwärtige Scheune sind weitgehend unverändert erhalten und der gleichen Bauzeit zuzuordnen. Die Hofanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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