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Im 19. Jahrhundert verändertes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das Fachwerk des Obergeschosses zeigt kräftige "Mannfiguren" mit Halsriegel und Gegenstreben, die auf eine Entstehung im 18. Jahrhundert deuten. Im 19. Jahrhundert erhielt es eine neue Dachkonstruktion mit Drempel sowie einen verlängernden Anbau. Das Gebäude setzt zusammen mit seinem aufwändig gestalteten Tor, einer gründerzeitlichen Eisenkonstruktion, einen städtebaulich wichtigen Akzent im Straßenbild und ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal auszuweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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