Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Gesamtanlage historischer Ortskern
Eckstraße 2 und 4
Lerchenweg 1, 2
Oberndorfer Straße 7-23, 8-16
Der noch gut erkennbare Dorfkern Rodheims wird durch die Oberndorfer Straße, die Straße Am Lindenberg und den Lerchenweg begrenzt. Besonders an der Oberndorfer Straße, die sich am Fuß der Basaltkuppe mit der Dorfkirche entlang zieht hat sich nicht nur die historische Parzellierung erhalten, sondern auch die historische Gliederung des Straßenraumes mittels unterschiedlich großer Fachwerkhofreiten aus dem 18. und 19. Jahrhundert ist bis heute nahezu ungestört ablesbar und daher aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |