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Die exponierte, auf stark ansteigendem Gelände gelegene Hofreite markiert den Aufgang zur Kirche. Sie besteht aus einem im Winkel zur Straßenflucht stehenden Fachwerkwohnhaus, das mit einem hohen Sockel und kräftigem Fachwerkgefüge ausgestattet und mit seinem Giebel nach Osten gerichtet ist, einem rückwärtig angesetzten Anbau sowie und einer quergelagerten Fachwerkscheune. Das wohl im späten 18. Jahrhundert entstandene kleine Hofensemble ist wegen seiner markanten Gebäude- und Dächerabfolge und aufgrund seiner städtebaulich wichtigen Lage aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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