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Das kurz vor der platzartigen Aufweitung an der Kreuzung Lerchenweg/Am Lindenberg stehende Fachwerkwohnhaus ist giebelständig zur Straße gerichtet. Auf einem hohen Sockel erbaut und vollständig verputzt, zeigt es die Proportionen eines im 18. Jahrhundert oder früher errichteten Gebäudes. Ein Geschossüberstand an der Traufseite und die weitgehend in ursprünglicher Position und Größe erhaltenen, an der Hofseite paarweise angeordneten Fenster belegen intaktes Fachwerk der Erbauungszeit. Da aussagekräftiges Fachwerkgefüge zu erwarten ist, muss das Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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