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Stattliches Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das giebelständige, im Winkel zur Straßenflucht stehende zweizonige Haus zeigt kräftiges, regelmäßig und symmetrisch aufgebautes Fachwerk. Hauptcharakteristika sind die mit Halsriegel ausgestatteten, "Mannfiguren" mit leicht geschwungenen Streben. Sie bilden an der Giebelseite durch die Betonung der Mitte mit zwei übereinander gestellten "Mannfiguren" eine übergreifende Konfiguration aus. Ein weiteres wichtiges Merkmal sind die profilierten Schwellen am Übergang zum Obergeschoss und der an der Vorderseite zwischen Rähm und Schwelle eingefügte Füllbalken. Das gut und vollständig erhaltene Gebäude ist einschließlich der Nebengebäude, kleineren Anbauten und einer Fachwerkscheune aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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