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Die aus einem Wohnhaus, einem Stallgebäude und einer Fachwerkscheune bestehende Hofreite, die letzte an der Südseite der als Sackgasse endenden Eckstraße, hat wichtige städtebauliche Funktion. Das vollständig verputzte Fachwerkwohnhaus ist giebelständig und mit einem gestuften Sockel versehen. Der am Übergang zum Obergeschoss zu beobachtende Überstand deutet auf intaktes Fachwerk. Die zugehörige Scheune, ein Fachwerkbau mit hohem Bruchsteinsockel, hat zusammen mit den Scheunen der Hofreiten Eckstraße 4 und 4a wichtige gestalterische Funktion am südwestlichen Ortsrand (intakte Scheunenzeile). Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |