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Das markant im Straßenbild gelegene, spätgründerzeitliche Gebäude wirkt in erster Linie durch seinen interessanten, weit vorkragenden Mansarddachaufbau. Sein Bruchsteinsockel, der das starke Gefälle des Hanggeländes ausgleicht, die hochrechteckigen Fenster der Südseite, der eigenständig verdachte Eingangsbereich an der Ostseite und die verschalten, leicht geschweiften Knickgiebel machen das Gebäude zu einem wichtigen Blickfang. Zusammen mit der zugehörigen älteren Bruchsteinscheune, die den Hof nach Westen abschließt und wohl noch aus der Zeit eines Vorgängerbaus stammt, und der östlich vorgelagerten gusseisernen Schwengelpumpe ist das Gebäude aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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