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Das mit einem hohen Sockel ausgestattete Fachwerkwohnhaus an der Ecke Steinheimer Straße hat als Überleitungsbau straßenbildwichtige Funktion. Sein Untergeschoss dürfte, wie die starken Hölzer belegen, noch im späten 18. oder frühen 19. Jahrhundert entstanden sein. Der darüber liegende, stark aufgedrempelte Giebel, sicher wesentlich später im 19. Jahrhundert entstanden, hat allerdings deutlich schwächere Hölzer. Er ist symmetrisch aufgebaut und zeigt zwei große, von Andreaskreuzen unterfangene Fenster in der Mitte, die von zwei kleinen quadratischen Fenstern flankiert werden. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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