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Das an der Ecke Steinheimer Straße gelegene Wohnhaus, ein gedrungener, vollständig verputzter Fachwerkbau des späten 18. Jahrhunderts mit straßenseitigem Halbwalm, hat aufgrund seiner exponierten Lage wichtige Funktion für das Straßenbild. Die zu beobachtenden Überstände und die auf der Hofseite noch in ursprünglicher Position erhaltenen Fenster lassen erkennen, dass das Fachwerk gänzlich erhalten ist. Bemerkenswert ist die zweiteilige, kassettierte alte Eingangstür, die mit einem Oberlicht versehen ist. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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