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Das an der Ecke Wetsteg gelegene, giebelständige Fachwerkwohnhaus ist seiner Fachwerkbildung gemäß erst im 19. Jahrhundert entstanden. Auf einem Sockel errichtet und im hinteren Gebäudeteil mit einem massiven Erdgeschoss ausgestattet, zeigt es schlanke Hölzer mit geschosshohen geraden Streben, wobei die Giebelseite symmetrisch ausgeprägt ist. An der Ostseite des langgestreckten Gebäudes setzt der mit einem Lattenzaun eingefriedete Hausgarten einen wichtigen städtebaulichen Akzent, ebenso die beiden aneinander gebauten Scheunen, die einen raumbildenden Abschluss der Hofanlage bilden. Aufgrund seiner exponierten, für das Straßenbild wichtigen Lage ist der Hof als Ganzes Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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