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Die im Zuge der Steinheimer Straße über den hier begradigten Bach führende, kleine Bruchsteinbrücke dürfte ihren Proportionen nach im späten 18. Jahrhundert entstanden sein. Der flache, sorgfältig gemauerte Bogen, ein waagerecht durchgezogenes Gesims und der untere Teil der Brüstung sind noch original erhalten, während der obere Wangenteil offensichtlich späteren Ursprungs ist. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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