Gesamtanlage historischer Ortskern, Neue Fahrt nach Norden
Gesamtanlage historischer Ortskern, Mittelgasse nach Südwesten
Gesamtanlage historischer Ortskern, Hessenstraße nach Norden
Gesamtanlage historischer Ortskern, Mittelgasse nach Südosten
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Gießen, Stadt und Landkreis
Hungen
Steinheim
  • Gesamtanlage historischer Ortskern
Gesamtanlage

Gesamtanlage historischer Ortskern

Döllebach 1-7, 2-8

Hessenstraße 3-25, 10-36

Katharinenstraße 21, 31, 16-24

Mittelgasse 1-23, 2-32

Neue Fahrt 1, 2, 6

Die unter siedlungs- und ortsgeschichtlichen Aspekten bedeutsame Gesamtanlage besteht aus dem gesamten ursprünglichen Ortskern, der ein unregelmäßiges, historisch gewachsenes Gassensystem ausbildet. Als wichtigste Verkehrsader, die Steinheim mit Rodheim im Nordosten und Unter-Widdersheim im Südwesten verbindet, verläuft die frühere Obergasse, jetzt Hessenstraße genannt, an der westlichen Peripherie des Dorfes. Die von ihr ostwärts abgeführte Mittelgasse, die zweimal die Richtung wechselt und sich in einen nach Süden und einen nach Nordosten gerichteten Teil aufteilt, bildet mit einer platzartigen Aufweitung im Zentrum des Ortes den eigentlichen Kern. Weiter östlich davon liegt die Kirche mit ihrem mittelalterlichen Turm. Sie steht ebenfalls an einem Platz, einem Teil der Katharinenstraße, die mit ihrem neueren Abschnitt im Süden den Ortsrand markiert. Ergänzend kommen die Döllebach, eine zunächst nach Südosten gerichtete, dann nach Osten weitergeführte Nebengasse der Mittelgasse und die Neue Fahrt, die den Nordteil der Hessenstraße mit der Mittelgasse verbindet, hinzu. Wichtige Bestandteile sind auch die sich hinter den Hofreiten anschließenden Gärten, besonders an der Westseite der Hessenstraße und am nordöstlichen Dorfrand. Der Siedlungskern ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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