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Das 1914 eingeweihte, jetzt als Dorfgemeinschaftshaus genutzte Gebäude war bis 1970 Schule. Es handelt sich um einen freistehenden, zweigeschossigen Rechteckbau mit hohem, verschiefertem Satteldach und Natursteinsockel. Die Hauptansichtsseite wird durch zwei symmetrisch ausgebildete Seitenrisalite bestimmt, die mit ihren leicht geknickten Giebeln ortstypische Hausformen adaptieren. Zwischen ihnen liegt der ebenfalls nach vorne gezogene, mit einer separaten Verdachung versehene Eingangsbereich, dessen Portal ursprünglich als Rundbogen gestaltet war. Das am südlichen Ortsrand stehende Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen einschließlich den Resten der Hofeinfriedung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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