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Das im 18. Jahrhundert entstandene, später mehrfach veränderte, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus ist ein wichtiger Überleitungsbau an der Ecke zur Mittelgasse. Mit einem aufgrund des Straßengefälles an Höhe abnehmenden Bruchsteinsockel ausgestattet, zeigt es an der langgezogenen Traufseite noch Teile des ursprünglichen Fachwerks mit einer profilierten Schwelle und Strebefiguren. Im Erdgeschoss fanden massive Erneuerungen statt. Wichtig für das Straßenbild sind vor allem der in seinen ursprünglichen Proportionen erhaltene Umriss und das durch Aufschieblinge leicht geschweifte Satteldach, dessen zur Hessenstraße orientierter Giebel verkleidet ist. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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