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Die außergewöhnlich große, unregelmäßig geschnittene Hofreite reicht bis zur Neuen Fahrt. Ihre Wohngebäude, ein traufständiger langgezogener Fachwerkbau mit rechtsseitiger überbauter Einfahrt in Form eines hohen Tores mit eingeschnittener Pforte und ein rechts angereihtes giebelständiges Fachwerkhaus, liegen an der Hessenstraße, der früheren Obergasse. Die beiden Gebäude sind, wie an den sichtbaren Fachwerkteilen erkennbar, im späten 18. Jahrhundert entstanden und bilden ein übergreifendes Ensemble. Die voluminöse Scheune besitzt einen hohen Bruchsteinsockel, in den Fenster mit Sandsteingewänden eingelassen sind. Das darüber gelegene Fachwerk enthält Reste von Kratzputz mit geometrischen und floralen Motiven. Da die Gebäude kaum verändert wurden und viel Originalsubstanz enthalten, sind sie aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal auszuweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |