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Die aus einem Wohnhaus und mehreren Wirtschaftsgebäuden bestehende Hofreite stellt eine ungewöhnliche Kombination städtischer und ländlicher Bauformen dar. Das Wohnhaus, ein zweigeschossiger kubischer Bau mit Walmdach, Natursteinsockel und eingeschossigem Erker (Inschrift im Sturz: "DBS 1932"), zeigt die für Einfamilienhäuser der späten 1920er Jahre charakteristischen konventionellen Merkmale, während das besonders groß dimensionierte Torgebäude, das den Hof zur Straße hin völlig abschließt, oberhessische Stilelemente wie ein zweiteiliges Holztor und Fachwerk aufgreift. Eine übergreifende Einheit entsteht durch die Verwendung von Klinkern an beiden Gebäuden. Als seltenes Beispiel eines einheitlich gestalteten Bauernhofes der 1930er Jahre ist die gesamte Anlage aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |