Katharinenstraße 31
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Gießen, Stadt und Landkreis
Hungen
Steinheim
  • Katharinenstraße 31
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 116

Die kleine Kirche, von der nur der Turm original erhalten ist, liegt östlich des Dorfzentrums an der hier zum Platz erweiterten Katharinenstraße. Sie war laut mündlicher Überlieferung der hl. Katharina geweiht und ist eine Filialkirche der Pfarrei Rodheim an der Horloff. Der breite, gedrungene, auf quadratischem Grundriss errichtete Turm ist außen ungegliedert und besteht aus Bruchsteinmauerwerk mit Lungstein-Eckquadern, das heute verputzt ist. Er dürfte als Chorturm in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden sein. Hinweise auf dieses Alter geben die Mauerdicke von mehr als einem Meter, der auffallend enge rundbogige Triumphbogen ohne Kämpfer und die leider verlorengegangenen, aber belegten sechs romanischen Weihekreuze. Während die oberen, unter dem Dachgesims angeordneten kleinen Fenster noch der Erbauungszeit entstammen dürften, wurden die unteren Fenster im 15. Jahrhundert verändert und mit spätgotischem Maßwerk ausgestattet. Aus gleicher Zeit stammen auch das gotische Kreuzgewölbe mit gekehlten Rippen im Chorraum und das Dachwerk des Turmes. Es wird aus vier verschieferten Fachwerkgiebeln in der Form gleichseitiger Dreiecke gebildet, über denen sich ein hoher achtseitiger Spitzhelm mit Knauf, Kreuz und Hahn erhebt. Besonders bemerkenswert ist die 1492 gegossene Bronzeglocke. Sie trägt die Inschrift: "ciryacus heys ich wipert becker goys mich do man schreyp m cccc lxxxxii". Weder vom ursprünglichen Kirchenschiff, einem Steinbau, noch von seinem 1696 in Fachwerk errichteten Nachfolgebau sind Reste vorhanden. An ihrer Stelle entstand 1962 ein schlichter Neubau, der die Proportionen des Vorgängerbaus wahrt.

Die Kirche bildet zusammen mit der südwestlichen Platzbebauung, besonders mit der Scheune der Hofreite Katharinenstraße 24, einen übergreifenden, städtebaulich interessanten Gesamtzusammenhang und ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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