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Kleines, ausgesprochen schmales, von der Straße leicht zurückgesetztes Fachwerkwohnhaus. Das verputzte, an der Rückseite sekundär verlängerte Haus zeigt auffällige Vorwölbungen am Übergang zum Obergeschoss und im Giebelbereich. Seine schmalen Proportionen, die gekoppelten, in ursprünglicher Position erhaltenen Fenster und das mit Aufschieblingen versehene Dach sprechen für einen Bau des 17. oder 18. Jahrhunderts. Da das Fachwerk sicher in Gänze erhalten ist, muss das Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |