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Das giebelständige, wohl im 18. Jahrhundert entstandene Fachwerkwohnhaus wurde im 19. Jahrhundert im Dachgeschoss verändert. Auch erhielt es an der rechten Seite zwei traufständige Anbauten, deren rechter ein überbautes Tor enthält. Fachwerk der Erbauungszeit hat sich vor allem im Obergeschoss erhalten. Hier finden sich neben dem kräftig ausgeprägten Horizontalgebälk symmetrisch aufeinander bezogene "Mannfiguren" mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und kurzen Gegenstreben. Da das Gebäude und seine Anbauten einen wichtigen Beitrag zum Straßenbild leisten, wird es aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen insgesamt als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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