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Der aus zwei unter einem Dach zusammengefassten, traufständigen Fachwerkwohnhäusern und Nebengebäuden bestehende Hofkomplex markiert den Übergang zum scharf nach Osten abknickenden Teilstück der Mittelgasse. Das Haus Nr. 21 zeigt dabei eine ähnliche Gestaltung wie das Haus Mittelgasse 13, dürfte also ebenfalls in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts entstanden sein. Wichtige Merkmale des mehrfach veränderten Fachwerkes sind die rudimentär erhaltenen „Mannfiguren" und die profilierte Schwelle am Übergang zum Giebel. Zusammen mit dem an der Ecke liegenden rückwärtig angebauten Haus Nr. 23 ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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