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Das giebelständige, zweizonige, nach hinten sekundär erweiterte Fachwerkwohnhaus liegt am mittleren, platzartig erweiterten Teilstück der Mittelgasse im Zentrum des Ortes. Als überleitendes Eckgebäude zum nach Nordosten abknickenden Teil der Straße hat es straßenbildwichtige Funktion. Auf einem Sockel errichtet, zeigt sein Fachwerk an der Giebelseite, im aufgedrempelten Dachbereich sowie im Erdgeschoss der Traufseite die für das 19. Jahrhundert charakteristischen Veränderungen, während der vordere Teil des traufseitigen Obergeschosses noch Fachwerkteile der Erbauungszeit im 17. Jahrhundert enthält. So ist das Quergebälk mit einer mehrfach profilierten Schwelle und teilweise erhaltenen Füllhölzern ausgestattet und die Obergeschosswand mit gebogenen Streben, Halsriegeln und kurzen Gegenstreben versehen. Aufgrund seiner exponierten Lage ist das Gebäude aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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