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Gesamtanlage historischer Ortskern
Hintergasse 1-3
Weedstraße 3-47, 12a -34
Die aus geschichtlichen Gründen ausgewiesene Gesamtanlage beschränkt sich im Wesentlichen auf die von Nordwest nach Südost gerichtete, dann ostwärts weiterverlaufende Weedstraße. Mit ihrem großen annähernd quadratischen Platz, der früheren Weed (Dorfteich), der im Westen vom Storkschen Haus, im Osten von der Alten Schule und im Nordosten vom sogenannten Schloss gerahmt wird, definiert sie den historischen Ortsmittelpunkt. Wegen ihrer noch relativ ungestörten, weitgehend geschlossenen Scheunenzeile am südlichen Ortsrand sind die Hofreiten Weedstraße 3 bis einschließlich 47 in die Gesamtanlage einbezogen. An der Nordseite gehören die Hofreiten Weedstraße 12 bis 34 einschließlich des weit nach Norden reichenden Hofgutes (Nr. 16) zum Bestand, außerdem die Hintergasse 1, 2 und 3.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |