Weedstraße 16, südöstliche Wirtschaftsgebäude
Weedstraße 16, Hofansicht des Hauptwohnhauses
Weedstraße 16, nordöstliche Hofbebauung
Weedstraße 16, Haupthaus des Hofgutes Utphe von Süden
Weedstraße 16, südwestliches Wirtschaftsgebäude
Weedstraße 16, Hofansicht der westlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude
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Gießen, Stadt und Landkreis
Hungen
Utphe
  • Weedstraße 16
Sachgesamtheit Hofgut Utphe
Flur: 1
Flurstück: 97/2

Das großflächige, einen weiten rechteckigen Innenhof umschließende, häufig auch als „Utpher Schloss" bezeichnete Anwesen war der Sitz einer Solmsischen Seitenlinie. Karl Otto, der zweite, 1673 geborene Sohn des Grafen Johann Friedrich kam durch brüderliche Übereinkunft in den Besitz des Amtes Utphe. Da sein Sohn Karl Ludwig ohne Nachkommen blieb, fiel Utphe nach dessen Tod 1762 an das Haus Solms-Laubach zurück. Das „Schloss" blieb bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts Amtssitz des „Unteramtes Utphe". Nachdem das Hofgut 1928 von Dipl. Landwirt Otto Rinn gekauft worden war, begann dieser mit der Umgestaltung des an der Nordseite des Rathausplatzes gelegenen Haupthauses. Der bis dahin schmucklose, neunachsige Bruchsteinbau mit Eckquaderung und Fensterlaibungen aus Sandstein, der durch an der Südseite eingelassene Maueranker auf 1707 datiert ist, wurde durch historisierende Treppengiebel und durch einen an den Mittelrisalit angebauten Säulenportikus verändert. Zusammen mit den Wirtschaftsgebäuden, dem kreisrunden Brunnenbecken, einer gusseisernen Pumpe, den Pfosten der Einfahrt und der umgebenden Bruchsteinmauer ist die Anlage aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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