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Dreigeschossiges, verputztes Fachwerkbürgerhaus, im Erdgeschoß leider ein den Gesamteindruck störender Ladeneinbau; das Mansarddach mit einem sich fast über die ganze Gebäudebreite erstreckendem Dachhaus (vgl. auch Wetzlarer Straße 1). Das Gebäude ist vermutlich in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts entstanden, es flankiert die Einmündung der Neugasse in die Wetzlarer Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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