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Barocke Pforte als Teil eines überbauten Tores. Die aus flach reliefierten Sandsteinpfosten und einem sanft gebogenen, mehrfach profilierten Sturz gebildete Pforte ist im Scheitel mit den Initialen „H M B" und der Datierung „1772" bezeichnet. Sie ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Sachteil Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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