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Fachwerkhofreite mit giebelständigem Wohnhaus auf hohem Natursteinsockel mit rechtsseitig angefügtem Hüttenberger Tor vom Typus mit Torfahrt und Pforte. Wie die Proportionen und Überstände des im Erdgeschoss verputzten, im Obergeschoss verschieferten Wohngebäudes erkennen lassen, handelt es sich um einen Fachwerkbau des 17. oder 18. Jahrhunderts. Die paarweise übereinander in ursprünglicher Position erhaltenen Fenster deuten auf vollständigen Erhalt des ursprünglichen Fachwerks hin. An das Wohnhaus schließt firstparallel ein jüngeres Nebengebäude an, rückwärtig wird der Hof von einem Querbau abgeschlossen. Die gesamte Hofreite ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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