Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die lang gestreckte Hofreite mit traufständig zur Straße ausgerichtetem Fachwerkwohnhaus des 19. Jahrhunderts wird durch ein aufwändiges schmiedeeisernes Tor erschlossen. Entlang der östlichen Hofgrenze reihen sich Nebengebäude, die, ebenfalls in Fachwerkbauweise, der gleichen Bauzeit zuzuordnen sind. Den rückwärtigen Abschluss bildet eine großvolumige Scheune die auf einem hohen Bruchsteinsockel in konstruktivem Fachwerk errichtet wurde. Die sehr geschlossen wirkende Hofanlage ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |