Historischer Ortskern, Pfarrgasse nach Norden
Langgasse 9, hist. Foto
Historischer Ortskern, Pfarrgasse nach Norden
Historischer Ortskern, Langgasse nach Nordwesten
„Heubock-Schneiders-Haus“, hist. Foto
„Zwirn, Bonbons, Lebensmittel, Gemischtwaren Jäger“ in der Langgasse 28, hist. Foto
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Gießen, Stadt und Landkreis
Hungen
Villingen
  • Gesamtanlage historischer Ortskern
Gesamtanlage

Gesamtanlage historischer Ortskern

An der Kirche 1-37, 2-18

An der Schule 1-5

Glockengasse 1-9, 2-14

Königsstraße 9-11

Langgasse 5-29, 8-38

Lipsengasse 9-13, 2

Pfarrgasse 1-5, 2-6

Die Gesamtanlage umfasst als Kern der historischen Ortsbebauung ein Geviert, das aus der Langgasse, der alten Mittelgasse (jetzt Glockengasse) und der alten Kirchgasse (jetzt An der Kirche) gebildet wird. Hauptbezugs- und Schwerpunkte dieses dicht bebauten historischen Ortskerns sind die im Kern mittelalterliche Kirche mit ihrem Kirchhof im Süden und das durch eine besonders dichte Abfolge giebelständiger Wohnhäuser des 17. und 18. Jahrhunderts charakterisierte Teilstück der Langgasse im Norden. Die Kreuzungsbereiche der von Westen kommenden Straße "An der Schule" und der von Norden einmündenden Pfarrgasse sind ebenso in die Gesamtanlage einbezogen, wie die alte Bebauung am Beginn der Langgasse (Oberpforte) gegenüber dem Lindenplatz. Weiterhin gehören zum Bestand die Lipsengasse mit ihren locker gereihten Hofreiten im Südwesten sowie die Scheunen und Gärten der Hofreiten der alten Kirchgasse und des östlichen Teilstücks der Langgasse (Unterpforte), die den weitgehend ungestörten Dorfrand nach Süden und Osten definieren. Der beschriebene Siedlungskern ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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