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Ungewöhnlich schmal und steil proportioniertes Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts mit unregelmäßigem Grundriss. Das zweigeschossige mit einem Sockel ausgestattete, nach hinten sekundär erweiterte Gebäude zeigt symmetrisch aufgebautes Fachwerk der Erbauungszeit. Bemerkenswert sind die kräftigen Eckständer, die im Erdgeschoss V-förmig profiliert und im Obergeschoss auf der Kante säulenförmig ausgeschnitzt sind. Letztere zeigen kräftige, geschwungene Streben, Kopfwinkelhölzer, Halsriegel und kurze Gegenstreben. Außer den beiden durch Profilierungen hervorgehobenen Quergebälken ist auch die aufwändige Gestaltung des Giebels zu vermerken. Hier bilden zwei nach innen gerichtete Strebefiguren das beherrschende Mittelmotiv. Sie werden von Andreaskreuzen flankiert und von einem liegenden Taustab überfangen. Das künstlerisch wie aufgrund seiner Lage gegenüber der Kirche auch städtebaulich wertvolle Gebäude ist einschließlich der angefügten Nebengebäude als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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