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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitig angefügtem überbautem Tor. Während der Anbau mit dem zweiteiligen Hüttenberger Tor seiner Konstruktion nach erst im 19. Jahrhundert entstanden ist, zeigt das Haupthaus noch etliche Originalteile des 17. Jahrhunderts. Bemerkenswert ist zunächst das plastisch ausgearbeitete Quergebälk, das durch eine mehrfach profilierte Schwelle und gerundete Füllhölzer gekennzeichnet ist. Auch die aus kräftigen Ständern, geschwungenen Streben, Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und kurzen Gegenstreben gebildeten Strebefiguren an den Ecken sind bauzeitlich erhalten. Da das mit einem Natursteinsockel ausgestattete Haus an der Ecke Langgasse straßenraumprägende Funktion hat, ist es aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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