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Gründerzeitliches Wohnhaus an der Ecke Höhenstraße. Das kurz vor oder nach der Jahrhundertwende entstandene, mit einem Sockel ausgestattete, zweigeschossige Haus hat lisenenartig hervorgehobene, mit aufgeputzten Feldern besetzte Eckelemente. Ein umlaufendes, profiliertes, an den Ecken verkröpftes Hauptgesims gliedert den Bau horizontal. Bemerkenswert sind die hochrechteckigen, großen, an der Traufseite gereihten, und an der Giebelseite weit auseinander stehenden Fenster. Sie sind völlig gleich gestaltet, haben profilierte Laibungen, konsolgestützte Sohlbänke und werden von je einer Kinderkopfagraffe bekrönt. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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