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Villenartiges Wohnhaus. Das traufseitig orientierte, zweigeschossige Gebäude zeigt weitgehend symmetrischen Auf- und Umriss. Mit seinem Erkervorbau, seinem formenreichen Zierfachwerk und dem, hohen Krüppelwalmdach repräsentiert es einen ländliche Motive adaptierenden, spätgründerzeitlichen Wohnhaustyp. Bemerkenswerte Details sind die beiden symmetrisch aufeinander bezogenen, mit aufwändigen Schnitzereien versehenen Fenstererker, das durch Profilierungen plastisch hervorgehobene Horizontalgebälk sowie die mehrfach und differenziert eingesetzten Andreaskreuzmotive. Das mit zwei Eingängen, einem rustizierten Natursteinsockel und einem Zwerchhaus ausgestattete Gebäude ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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