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Das wohl kurz vor der Jahrhundertwende erbaute Bahnhofsgebäude ist, seitdem die Bahnstrecke Hungen-Alsfeld 1959 für den Personenverkehr stillgelegt wurde, seiner ursprünglichen Funktion beraubt. Der zweigeschossige Rechteckbau mit Schuppenanbau zeigt im Untergeschoss Klinkermauerwerk mit gerahmten Fenstern und Türen. Die darüber liegenden Wandflächen, die durch einen umlaufenden Fries aus profilierten Balkenköpfen vom Unterbau klar abgehoben erscheinen, sind verbrettert, das flach geneigte, weit vorkragende Satteldach wahrt hölzerne Konsolen und Akroterien. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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