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Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus unweit der Einmündung in die Langgasse. Das rückwärtig erweiterte Haus, wohl ein Bau des 18. Jahrhunderts, wurde durch Aufdrempelung im Dachbereich nachträglich verändert. Wichtige Merkmale sind die hölzernen Konsolstützen am Giebel, der umlaufende Zahnschnittfries unterhalb des vorkragenden Obergeschosses und der hohe Sockel. Einschließlich der Fachwerkscheune ist das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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