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Das kleine, zweiteilige Fachwerkgebäude steht unterhalb der Kirchhofmauer neben der Hofreite Glockengasse 9. Es zeigt eine asymmetrische Ansicht mit zweiflügeligem Tor im höheren Gebäudeteil und eine einflügelige Tür in dem mit abgeschlepptem Dach angefügten Anbau. Das sichtbare Fachwerk besteht aus konstruktiven Hölzern ohne Schmuckformen. Als örtlich relevanter Gemeinschaftsbau ist es Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |