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Reste von Vorratskellern. Die früher sicher umfangreichere Anlage beginnt mit zwei östlich der Hofreite Graubergstraße 5 aufgereihten Kellereingängen, deren Treppen steil nach unten führen. In größerem Abstand weiter nordwestlich gelegen, haben sich zwei in den Hang unterhalb der Ruppertsburger Straße eingebaute Keller erhalten. Beide haben flachbogig gemauerte Eingänge und scheinen in eine übergreifende, jetzt kaum mehr sichtbare Stützmauer aus Bruchstein integriert zu sein. Als ortsgeschichtlich interessante Bauwerke, die eine historische Wirtschaftsform dokumentieren, sind die Keller aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmäler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |